Was kostet TÜV?

Was kostet Tüv Was kostet Tüv Bildquelle: web_R_K_by_auto-im-vergleich.de_pixelio.de

Es gilt alle zwei Jahre die Haupt- und Abgasuntersuchung bei einem Gebrauchtwagen zu machen. Bei einem Neuwagen gilt es, diese Untersuchungen alle drei Jahre zu tätigen. Es kann kleine Abweichungen von Bundesland zu Bundesland geben, deshalb sollten Sie speziell nach Ihrem Bundesland suchen wenn Sie die genauen Preise wissen möchten. Alles in allem bewegt sich der Preis zwischen 60-100EUR. den Sie für die TÜV-Plakette zu entrichten haben.
Sollten allerdings noch Reparaturen fällig, so sind diese separat dazu zu rechnen und nicht mit im Preis inbegriffen! Weiterhin besteht die Gefahr, dass die abgelaufene TÜV-Plakette der Polizei auffällt und Sie auch dafür ein Bußgeld zahlen könnten, ganz zu schweigen von dem Verlust Ihres Versicherungsschutz, der bei einem Unfall auf dem Spiel steht!

Was kostet der TÜV in Niedersachsen?

In Niedersachsen ergeben sich die Prüfentgelte, wie auch in jedem anderen Bundesland nach dem Gewicht des Fahrzeugs oder ob es sich dabei um einen Benziner bzw. Diesel handelt. Ein Pkw mit bis zu 3,5t kann je nach verschiedenem Kriterium von 61EUR, 89EUR oder 94EUR kosten. Je mehr das Auto wiegt um so kostenintensiver wird die ganze Angelegenheit Die genauen Kriterien und Prüfentgelte sind auf den jeweiligen Seiten des TÜV’s, in den entsprechenden Bundesländern einzusehen. Die dort aufgelisteten Preise sind gesetzlich nach der StVZO festgelegt und zu entrichten.

Wieviel kostet der TÜV 2013?

2013 waren die Kosten für Haupt- und Abgasuntersuchung genauso teuer wie 2014, da es nur geringe bis keine Änderungen gab. Auch hier gilt, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.

Was ist noch zu beachten?

Sie sollten vermeiden, den TÜV zwei oder mehr Monate ablaufen zu lassen, denn dann haben Sie mit einer Strafe nach dem Bußgeldkatalog zu rechnen die noch dazu kommen. Allerdings ist mit einer Untersuchung zu rechnen, welche deutlich genauer zugeht und somit kann ein Aufschlag von 20% auf Sie zu kommen, da das Rückdatieren wie es noch vor dem 1. Juli 2012 der Fall war nicht mehr möglich ist. Diese Rückdatierung wurde gesetzlich verboten, deshalb achten Sie darauf das Auto pünktlich zum TÜV-Termin zu bringen und somit unnötige Kosten zu vermeiden!